Betriebsprüfung - Teil 2

Themen

Vorgehensweise bei einer Betriebsprüfung

Teil 2

Wenn die Daten im richtigen Format vorhanden sind, beginnt der Betriebsprüfer mit der Arbeit.

Am häufigsten werden die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer, die Körperschaftssteuer und die Lohnsteuer (Rentenversicherungsprüfung) überprüft. Der Prüfer darf aber lediglich nur die Steuerarten und Besteuerungszeiträume überprüfen, die in der Prüfungsanordnung angeordnet worden sind.

Ein Bereich, in dem die größten Fehler zum Nachteil der Staatskasse passieren, ist die Umsatzsteuer. Deshalb finden Kontrollen der Umsatzsteuerzahlungen nicht nur bei regulären Prüfungen statt, sondern können auch unangekündigt vor Ort stattfinden. Hierbei interessiert sich der Prüfer hauptsächlich für den Vorsteuerabzug und die korrekt ausgestellte Rechnungen.

Dabei muss auf den richtigen Steuersatz geachtet werden. Mal sind es sieben Prozent und dann wieder 19 Prozent. Ein Beispiel, was jeder schon einmal erlebt hat, ist der Besuch im Restaurant. Für jemanden der am Tisch isst, sind 19 Prozent Steuern fällig und wer die Speisen abholt und zu Hause isst, muss sieben Prozent Steuern zahlen. Deshalb werden die Sieben-Prozent-Umsätze besonders genau betrachtet.

Die Dauer einer Betriebsprüfung kann sehr variieren. Bei kleineren Betrieben ist der Prüfer oft schon nach ein bis zwei Tagen mit der Sichtung der Unterlagen fertig, so dass im Anschluss die Prüfungsfeststellungen besprochen werden können. In der Praxis gibt es aber auch Prüfungen, die sich wesentlich länger hinziehen.

Zum Abschluss der Prüfung findet, sofern erwünscht, eine Schlussbesprechung statt. An dieser nehmen in den meisten Fällen der Steuerpflichtige, der Steuerberater und der Betriebsprüfer teil. In dieser Besprechung werden der Reihe nach nochmals alle Prüfungsfeststellungen besprochen. Hier werden insbesondere strittige Punkte besprochen und idealer Weise geklärt.

Das Ergebnis der Betriebsprüfung wird in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Mit dem Prüfungsbericht wird die Betriebsprüfung / Außenprüfung abgeschlossen. Der Bericht ist die Grundlage für ggf. erforderliche Änderung von Steuerbescheiden. Die Veranlagungsstelle des Finanzamts nimmt auf der Grundlage des Prüfungsberichts die Änderungen von Steuerbescheiden vor und übersendet dann dem steuerpflichtigen die geänderten Steuerbescheide. 

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